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Collegium Vini

Tradition und spannende Neuanfänge in der Rioja

21.2.2024 um 18.30 Uhr im Parkhotel am Taunus in Oberursel !
Parkhotel am Taunus
Hohemarkstraße 168
61440 Oberursel / Taunus

In der Rioja gibt es derzeit handfeste Konflikte zwischen zwei Fraktionen der Weinproduzenten. Die einen verteidigen den Status quo der einheitlichen geschützten Herkunftsbezeichnung (D.O. Ca. Rioja) und verweisen auf eine lange Erfolgsgeschichte: die Pionierrolle der Region in der Produktion von Qualitätswein (seit den 1860er Jahren) und deren weiterer Modernisierung, bei der Durchsetzung der ersten (und länger einzigen) ‚Denominación de Origen‘ (D.O.) in den 1920er Jahren, und nicht zuletzt ihre Erfolge am Markt. Die Rioja hat sich sehr lange als spanische Musterregion gefeiert. Seit der Jahrhundertwende hat allerdings eine ganze Reihe von Mitgliedsbetrieben der garantierten Herkunftsbezeichnung zunehmend diese Einrichtung, deren Regelwerk und die Politik des Kontrollrats der D.O. (Consejo Regulador) kritisiert, und es mehren sich Austritte. Einer der ersten, der die D.O. verliess (und seine exzellenten Weine jetzt als ‚Vinos de Álava‘ anbietet), war der Chef einer der prestigeträchtigsten Kellereien der Subregion Rioja Alavesa, der Bodegas y Viñedos Artadi in Laguardia, Juan Carlos López de Lacalle. Er begründete dies insbesondere damit, dass die einheitliche Herkunftsbezeichnung inflationär und bedeutungslos geworden sei, wenn unter ihr sowohl junge Billigweine als auch sehr teure Lagenweine firmierten, und sie auch nicht geeignet sei, zwischen den vielen unterschiedlichen Terroirs auf der riesigen Fläche der D.O. Ca. (über 60.000 ha) zu differenzieren. Das einzige regulatorische Unterscheidungsmerkmal der Dauer des Ausbaus der Weine (Joven, Crianza, Reserva und Gran Reserva) vernachlässige andere wichtige Kriterien wie geographische Lage, Bodenbeschaffenheit und Mikroklima komplett und werde der Vielfalt der riojanischen Weine nicht gerecht. Diese Ansicht wird mittlerweile von vielen jungen Weinmachern, insbesondere in der baskischen ‚Alavesa‘, geteilt und hat schon zu erheblichen Veränderungen in der Politik des Kontrollrates und der Praxis der Winzer in der gesamten Region geführt. Hinzu kommt eine erhebliche Erweiterung des Spektrums der zugelassenen Rebsorten für die Vinifikation.

Lösungsansätze für diese Probleme werden mal wieder in Frankreich gesucht. Das sog. ‚Château-Konzept‘ nach Bordelaiser Vorbild ist ja in manchen Kellereien längst verwirklicht, aber ‚offiziell‘ nicht anerkannt. Im Gegensatz zu anderen Weinregionen Spaniens gab es in der Rioja bislang offiziell keine Lagenweine, obwohl das neue Weingesetz von 2003 sie erlaubt und einige etablierte Weingüter sie de facto schon überwiegend produziert haben (z.B. López de Heredia schon sehr lange, und Artadi durchweg seit 2009). Kürzlich hat auch der Kontrollrat der D.O. Ca. Rioja die neue Weinkategorie ‚Einzellage‘ offiziell zugelassen. Mit dem Titel ‚Viñedos Singulares‘ sollen künftig Weine ausgezeichnet werden, die bestimmte Qualitäts- und Lagekriterien erfüllen, unter Beibehaltung der alten Stufen Crianza, Reserva und Gran Reserva. Die Anforderungen an Weine mit der neuen Klassifikation sind um einiges komplexer als der bisherige Standard in der D.O. Ca. Rioja.

Bereits in der jetzigen Umbruchphase haben einige Winzer Weine ausserhalb der traditionellen Richtlinien hergestellt, die außerordentlich genusswürdig sind. Eine kleine, repräsentative Auswahl davon haben wir vor Ort verkostet und für das Collegium Vini zusammengestellt, und wir vergleichen sie mit einigen Rioja-Klassikern. Im Gegensatz zu früheren Konflikten werden diesmal exzellente Weine auf beiden Seiten produziert. Wir freuen uns, Sie und Ihre Gäste bei einem Fest der Sinne in neuem Ambiente begrüßen zu dürfen und bitten um Ihre verbindliche Anmeldung zum Preis von 85 € (Mitglieder) bzw. 105 € (Gäste). Das beinhaltet neben der fundierten Moderation sämtliche Weine, Brot und Wasser sowie ein famoses Tellergericht aus dem Restaurant „ella“ des Parkhotels.

Bitte melden Sie sich bei Frau Machau an und überweisen Sie bitte den Betrag auf das Konto des Collegium Vini:
Commerzbank AG mit der IBAN DE14 5004 0000 0313 0382 00.

Wir sehen uns dann am 21.2.2024 um 18.30 Uhr im Parkhotel am Taunus in Oberursel !
Parkhotel am Taunus
Hohemarkstraße 168
61440 Oberursel / Taunus


Dr. Peter Hilgard Prof. Hans-Jürgen Puhle

P.S. Wer es noch nicht getan hat, das wäre eine gute Gelegenheit, den Mitgliedsbeitrag in Höhe von 155,- gleich mit zu überweisen …

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